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Der Staatsrat setzt das Urteil eines Verwaltungsgerichts in Sachen Berufung von Museumsdirektoren aus. Kulturminister Franceschini kann aufatmen

Palazzo Spada in Rom, Sitz des Consiglio di Stato

Palazzo Spada in Rom, Sitz des Consiglio di Stato

Mailand / Rom – Der Consiglio di Stato (Staatsrat) hat am Donnerstag 15. Juni das Urteil des Verwaltungsgerichts (TAR) der Region Latium vorläufig ausgesetzt, das die Berufung von Direktoren für staatliche Museen nach dem neuen Ausschreibungsverfahren für nichtig erklärt und die sofortige Suspendierung der Direktoren angeordnet hatte (siehe auf Cluverius „Zwischen Europa und der Vorgeschichte“). Gegen diese Entscheidung hatte das Kulturministerium Berufung beim Staatsrat eingelegt. Vorausgegangen waren Klagen von unterlegenen Kandidaten in fünf Fällen, darunter auch für den Palazzo Ducale von Mantua, an den vor zwei Jahren der Österreicher Peter Assmann berufen worden war.

Im Fall Mantua hatte das TAR sogar die Besetzung einer leitenden Stelle im öffentlichen Dienst durch Nichtitaliener grundsätzlich ausgeschlossen. Nach der Verfügung des Consiglio di Stato können die fünf Direktoren, Peter Assmann eingeschlossen, jetzt an Ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Eine endgültige Entscheidung will der Staatsrat, das höchste Gremium in der Verwaltungsrechtsprechung des Landes, am 26. Oktober 2017 in öffentlicher Sitzung fällen.

Italien tut sich schwer mit seinen Reformen

Mit Erleichterung reagierten die Betroffenen. Kulturminister Dario Franceschini, dessen Reformprojekt zur Erneuerung der staatliche Museen Italiens durch die Urteile der Verwaltungsgereichte in Gefahr geraten war, zeigte sich verständlicher Weise „höchst zufrieden“. Zu hoffen ist, dass der Consiglio di Stato im Oktober endgültig die neue Praxis bestätigt. Gegen die hatte sich in Kreisen von Bürokraten und kunsthistorischen Ideologen Widerstand formiert. Der ganze Vorgang zeigt wieder einmal, wie schwer sich Italien tut, wenn es gilt, alte Zöpfe abzuschneiden.