Die ausländischen Direktoren italienischer Kultureinrichtungen bleiben im Amt
Rom / Mailand – Das lange Hin und Her um die Rechtmäßigkeit der Berufung ausländischer Direktoren ist vorbei – sie können im Amt bleiben. Die höchste Instanz innerhalb des Consiglio di Stato – vergleichbar mit dem Bundesverwaltungsgericht in Deutschland – hat mit einen endgültigen Beschluss die Klage gegen Peter Assmann, den österreichischen Direktor des Palazzo Ducale von Mantua zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass die Berufung ausländischer Persönlichkeiten in Leitungsfunktionen staatlicher Einrichtungen rechtens sei, wenn es sich dabei nicht um Einrichtungen in Militär-, Polizei- und Sicherheitsbereichen handele. Mit der Entscheidung in einem Präzedenzfall sind auch alle weiteren Klagen gegen ausländische Direktoren hinfällig, wie die Tageszeitung la Repubblica berichtet.
Nach der Reform des früheren Kulturministers Dario Franceschini waren 2015 bei Ausschreibungen von Direktorenstellen in wichtigen Kultureinrichtungen (Museen, archäologische Ausgrabungsstätten) sieben Stellen mit Ausländern besetzt worden, darunter die Uffizien in Florenz (mit dem Deutschen Eike Schmidt), die Pinakothek Brera in Mailand, das Museum Capodimonte in Neapel oder die Ausgrabungen von Paestum. Gegen die Berufung von Assmann hatte eine Mitbewerberin geklagt, Giovanna Paolozzi Strozzi, zurzeit Leiterin des Denkmalschutzamtes von Parma.
Erleichtert zeigte sich Exminister Franceschini und dankte den berufenen Direktoren für ihre erfolgreiche Arbeit. Auch der neue Kulturminister Alberto Bonisoli, der der Fünfsternebewegung nahe steht, hat keinerlei Interesse die Reform zurück zu drehen. Es komme darauf an, so Bonisoli in einem Interview mit dem Corriere della Sera, ob der Berufene geeignet sei und gute Arbeit mache – egal ob Italiener oder Ausländer. Allerdings sei es „provinziell“ zu glauben, jemand sei besser geeignet als andere, nur weil er aus dem Ausland komme.
Siehe auch auf Cluverius: „Zwischen Europa und der Vorgeschichte„